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Artikel Tagged ‘Zensur’

Sendezeitbegrenzung für Erotikangebote im Web

12. März 2009

no_xxxDa haben sich unsere (offensichtlich immer prüderen) Gesetzgeber neuerdings eine ganz tolle Sache ausgedacht. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) geht gemeinsam mit der bundesweiten Kontrollstelle jugendschutz.net gegen Erotikangebote im Internet vor, die ihre Inhalte nicht durch passende technische Mittel oder Zeitbegrenzungen von Kindern und Jugendlichen fernhalten.

“Wir haben angefangen, entsprechende Verfahren zu eröffnen”, beteuerte Verena Weigand, Leiterin der Stabsstelle der Jugendschutzaufsicht.

Bei einer “potenziell schwer beeinträchtigenden Wirkung” darf der Anbieter entsprechende Inhalte somit nur zwischen 23 und 6 Uhr zugänglich machen. Angebote mit einer Altersfreigabe für Jugendliche ab 16 Jahren dürfen bereits eine Stunde früher zugänglich gemacht werden.

Das könnte nun für harmlose Erotikangebote wie den Online-Auftritten von Penthouse, Playboy sowie entsprechenden Rubriken von Bild.de oder Freenet das jehe Ende bedeuten. Diese dürften ihre Inhalte dann nur noch ab 22 Uhr zugänglich machen. Gespreitzte Beine gibt es eine Stunde später.

Demnach müsste die Freikörperkultur übrigens ebenfalls abgeschafft werden, oder Zugangskontrollen an Strändern eingerichtet werden. Ach was, lassen wir unsere FKK-Stränder für Kinder und Jugendliche doch gleich bis 22 Uhr geschlossen!

Dass entsprechende Zensuren unverhältnismäßig überzogen sind,  scheinen die Mitglieder der KJM übrigens noch nicht begriffen zu haben. Ich kenne jedenfalls noch kein Kind, das von Abbildungen nackter Frauen oder poppender Paare traumatisiert oder “in seiner Entwicklung beeinträchtigt” wurde. Mich würde übrigens die dubiose Studie interessieren, die belegt, dass pornografisches Material auf Kinder und Jugendliche tatsächlich negative Auswirkungen hat.

Liebe KJM, kümmert Euch doch besser um Angebote wie rotten.com, die Abbildungen menschlicher Leichen und abgeschlachteter Menschen bereitstellt, anstatt auf harmlose Porno- oder Erotikangebote loszugehen. So, und ich schau’ jetzt, was es neues heute auf Youporn gibt.

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Kinderporno-Sperre: Fernmeldegeheimnis aus dem Weg!

23. Februar 2009

Ja wie weit soll das denn noch gehen? Nach turbulenter und immer noch andauernder bundesweiter Kritik gegen die Vorratsdatenspeicherung hat die Arbeitsgruppe “Access Blocking” dem Bundesinnenministerium nun ein Gutachten zur Zensur von Kinderpornografie im Netz vorgelegt.

Dieses ist auch noch praktischerweise geleakt, was nun die Absichten der Bundesregierung an den Tag legt: die Umgehung unserer Grundrechte, um  Gesetze zur Zensur von kinderpornografischen Material zu erlassen (“Grundrechtliche, telekommunikations- und telemedienrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Sperrung kinderpornographischer Inhalte im Internet“).

Dabei handelt es sich um ein Abkommen zwischen Vertretern der Bundesregierung und deutschen Providern, welche entsprechende Angebote freiwillig sperren werden müssen sollen. Durch diese Zusammenarbeit soll eine effektive Zensur von unerwünschtem Material realisiert werden können.

Wie das genau angestellt werden soll, sagt uns ein Ausschnitt aus dem Gutachten:

Bei einer „Sperrung über das Domain Name System (DNS)“ kommt es zu folgendem Ablauf: Der Nutzer versucht den Abruf einer Webseite üblicherweise über die Eingabe eines Uniform Resource Locator (URL), der als Bestandteil immer einen Domainnamen aufweist. Er wird dann zu einem DNSServer geleitet, der die zum Domainnamen gehörende IP-Adresse ausgibt, unter der die Webseite letztlich abrufbar ist.

Das DNS ist insoweit lediglich eine Vereinfachung für den Nutzer, der sich die Eingabe der wesentlich komplizierteren Ziffernfolge der IP-Adresse erspart. Der DNS-Server meldet bei einer DNS-Sperrung keine IP-Adresse sondern i.d.R. einen Fehler. Infolgedessen kann keine Verbindung zur Webseite hergestellt werden und der Browser meldet den Fehler an den Nutzer zurück.

Und wie dabei das Grundrecht zum Fernmeldegeheimnis zu umgehen ist, darüber sind sich die Politiker auch schon einig:

Die „Sperrung über das Domain-System“ spielt sich also noch im Bereich des Nutzers ab, es ist noch gar nicht zum Versuch eines Verbindungsaufbaus oder einer Kommunikation gekommen.

Der Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses, das ja die Verbindung an sich, und dabei sowohl den Inhalt als auch die näheren Umstände einer Verbindung schützt, ist dementsprechend nicht berührt, da es noch gar keine schützenswerte Verbindung oder einen entsprechenden Versuch gibt.

Da jedoch unsere Provider dagegen steuern und sich mit der Zensur offensichtlich nicht einverstanden geben, versuchen einigen Gerüchten zufolge unsere Bundesministerin von der Leyen und Herr Schäuble, Telekom-Chef Obermann zur Mitarbeit zu bewegen – bisweilen ist die Telekom gegen die Sperrung unerwünschter Angebote.

Das hat auch gute Gründe, wenn man sich die Konsequenzen einer DNS-Sperre ansieht: durch die Manipulierung der DNS-Einträge werden in der Regel auch E-Mails zum entsprechenden Server unterdrückt, was laut § 206 StGB jedoch eindeutig eine Straftat darstellt (Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses).

Angesichts der Konsequenzen einer DNS-Sperre stellt sich nun auch die Frage, ob der Gesetzesentwurf so überhaupt durchführbar ist. Dazu eine Stellungnahme eines Datenschutzbeauftragten.

Es bleibt also abzuwarten, was sich die Bundesregierung noch alles einfallen lässt.

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