Ja wie weit soll das denn noch gehen? Nach turbulenter und immer noch andauernder bundesweiter Kritik gegen die Vorratsdatenspeicherung hat die Arbeitsgruppe “Access Blocking” dem Bundesinnenministerium nun ein Gutachten zur Zensur von Kinderpornografie im Netz vorgelegt.
Dieses ist auch noch praktischerweise geleakt, was nun die Absichten der Bundesregierung an den Tag legt: die Umgehung unserer Grundrechte, um Gesetze zur Zensur von kinderpornografischen Material zu erlassen (”Grundrechtliche, telekommunikations- und telemedienrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Sperrung kinderpornographischer Inhalte im Internet“).
Dabei handelt es sich um ein Abkommen zwischen Vertretern der Bundesregierung und deutschen Providern, welche entsprechende Angebote freiwillig sperren werden müssen sollen. Durch diese Zusammenarbeit soll eine effektive Zensur von unerwünschtem Material realisiert werden können.
Wie das genau angestellt werden soll, sagt uns ein Ausschnitt aus dem Gutachten:
Bei einer „Sperrung über das Domain Name System (DNS)“ kommt es zu folgendem Ablauf: Der Nutzer versucht den Abruf einer Webseite üblicherweise über die Eingabe eines Uniform Resource Locator (URL), der als Bestandteil immer einen Domainnamen aufweist. Er wird dann zu einem DNSServer geleitet, der die zum Domainnamen gehörende IP-Adresse ausgibt, unter der die Webseite letztlich abrufbar ist.
Das DNS ist insoweit lediglich eine Vereinfachung für den Nutzer, der sich die Eingabe der wesentlich komplizierteren Ziffernfolge der IP-Adresse erspart. Der DNS-Server meldet bei einer DNS-Sperrung keine IP-Adresse sondern i.d.R. einen Fehler. Infolgedessen kann keine Verbindung zur Webseite hergestellt werden und der Browser meldet den Fehler an den Nutzer zurück.
Und wie dabei das Grundrecht zum Fernmeldegeheimnis zu umgehen ist, darüber sind sich die Politiker auch schon einig:
Die „Sperrung über das Domain-System“ spielt sich also noch im Bereich des Nutzers ab, es ist noch gar nicht zum Versuch eines Verbindungsaufbaus oder einer Kommunikation gekommen.
Der Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses, das ja die Verbindung an sich, und dabei sowohl den Inhalt als auch die näheren Umstände einer Verbindung schützt, ist dementsprechend nicht berührt, da es noch gar keine schützenswerte Verbindung oder einen entsprechenden Versuch gibt.
Da jedoch unsere Provider dagegen steuern und sich mit der Zensur offensichtlich nicht einverstanden geben, versuchen einigen Gerüchten zufolge unsere Bundesministerin von der Leyen und Herr Schäuble, Telekom-Chef Obermann zur Mitarbeit zu bewegen - bisweilen ist die Telekom gegen die Sperrung unerwünschter Angebote.
Das hat auch gute Gründe, wenn man sich die Konsequenzen einer DNS-Sperre ansieht: durch die Manipulierung der DNS-Einträge werden in der Regel auch E-Mails zum entsprechenden Server unterdrückt, was laut § 206 StGB jedoch eindeutig eine Straftat darstellt (Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses).
Angesichts der Konsequenzen einer DNS-Sperre stellt sich nun auch die Frage, ob der Gesetzesentwurf so überhaupt durchführbar ist. Dazu eine Stellungnahme eines Datenschutzbeauftragten.
Es bleibt also abzuwarten, was sich die Bundesregierung noch alles einfallen lässt.
Mehr dazu:
admin Politik Fernmeldegeheimnis, Kinderporno-Sperre, Sperre, Ursula von der Leyen, Zensur